Pfändungsschutz
Schutz vor der Pfändung (P-Konto) Am 15. Mai 2009 stimmte der Bundesrat dem vom Bundestag am 23. April 2009 beschlossenen „Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ der Einführung eines Pfändungsschutzkontos, kurz P-Konto, zu. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich im Wesentlichen in der Neufassung des § 850k Zivilprozessordnung (ZPO). Die Bundesregierung will Inhaber von Girokonten besser […]